Auf ihrem Landesparteitag verabschiedeten die schleswig-holsteinischen Grünen einen Antrag für mehr sozialen Wohnraum. Die Flensburger Grünen freuen sich über den Beschluss und konnten sich mit einer Initiative zum Zweckentfremdungsverbot durchsetzen. Die Ratsfraktionsvorsitzende der Flensburger Grünen Ellen Kittel-Wegner zeigt sich hocherfreut:
„Wir Grüne wollen gegen Leerstände und den Missbrauch von Wohnraum in Flensburg vorgehen. Deshalb haben wir uns im Rat dafür eingesetzt, dass Zweckentfremdung von Wohnraum beendet werden muss. Da wir in Flensburg gesetzlich an Grenzen stoßen, muss das Land handeln. Deshalb haben wir Flensburger Grüne auf dem Landesparteitag einen Antrag eingebracht, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde.“
Der Flensburger Landtagsabgeordnete Rasmus Andresen ergänzt:
„ Flensburg ist eine wachsende Stadt und hat deshalb eine besondere Herausforderung. Wenn wir nachhaltig wachsen wollen, müssen wir Leerstände verhindern und sozialen Wohnraum schaffen. Es wird schwer, davon eine Mehrheit im Landtag zu überzeugen, wir werden aber alles dafür geben, den Kommunen in dieser Frage wieder Wahlfreiheit zu geben.“
Zum Hintergrund: In Flensburg fehlt akut bezahlbarer Wohnraum. Gerade in der Innenstadt ist zu beobachten, dass häufig Wohnungen in Hinterhöfen oder oberen Etagen leerstehen. Oft wird Wohnraum auch zu Fereinwohnungen umgenutzt. Um diesen Zustand zu beenden, wollten die Ratsfraktionen von Grünen, SPD, SSW und Linken mit der RV-9/2017 diesen Missstand durch eine Zweckentfremdungssatzung beheben , wie beispielsweise in Freiburg üblich. Diese ist im SUPA im Januar 2017 mehrheitlich beschlossen worden. 1999 ist landesseitig jedoch die Zweckentfremdungsverordnung nicht verlängert worden, weshalb in der Konsequenz die Stadt Flensburg keine entsprechende Satzung aufstellen kann. Entsprechend wurde im März 2017 die Verwaltung beauftragt, sich auf Landesebene für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Gleichen Auftrag hat nun auch die Grüne Landtagsfraktion über den Landesparteitag erhalten.
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